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Fliesenaufkleber in der Mietwohnung – was erlaubt ist
Die Fliesen im Bad sind von 1988 und sie gehören dir nicht. Trotzdem wohnst du dort, möglicherweise noch fünf oder zehn Jahre. Darf man daran etwas ändern?
Die kurze Antwort: In aller Regel ja, solange du nichts veränderst, was du beim Auszug nicht wieder rückgängig machen kannst. Die längere Antwort erklärt, worauf es dabei ankommt.
Vorab: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Der Mietvertrag im Einzelfall geht vor.
Der Maßstab: vertragsgemäßer Gebrauch
Als Mieter darfst du die Wohnung so nutzen, wie es im Vertrag vorgesehen ist (§ 535 BGB). Dazu gehört, sie einzurichten und zu dekorieren. Bilder aufhängen, Regale anbringen, Wände streichen — all das fällt unter den üblichen Gebrauch, auch wenn dabei Dübellöcher entstehen.
Die Grenze verläuft dort, wo eine bauliche Veränderung beginnt. Damit ist ein Eingriff in die Substanz gemeint: Fliesen abschlagen, Wände versetzen, Leitungen verlegen. Dafür brauchst du die Zustimmung des Vermieters, und zwar am besten schriftlich.
Wo Fliesenaufkleber dabei stehen
Ablösbar verklebte Folie greift nicht in die Substanz ein. Sie liegt auf der Glasur, sie bohrt nicht, sie löst nichts ab und sie lässt sich rückstandsfrei wieder entfernen. Nach verbreiteter Auffassung ist das eher mit Tapezieren oder Streichen vergleichbar als mit einem Umbau — also mit dem, was Mietern ohnehin zusteht.
Entscheidend sind zwei Voraussetzungen, und beide liegen bei dir:
- Die Folie muss ablösbar sein. Permanentkleber verbindet sich dauerhaft mit dem Untergrund und hinterlässt beim Abziehen einen Kleberfilm. Achte beim Kauf auf die Worte ablösbar oder rückstandsfrei entfernbar.
- Der Untergrund muss unbeschädigt bleiben. Wenn beim Abziehen Glasur mitgeht — was bei intakten Fliesen praktisch nicht passiert, bei bereits beschädigten aber schon — haftest du dafür.
Was beim Auszug gilt
Bei Rückgabe der Wohnung schuldest du den vertragsgemäßen Zustand (§ 546 BGB). Praktisch heißt das: Die Aufkleber kommen wieder ab, es sei denn, dein Vermieter möchte sie ausdrücklich behalten.
Plane das nicht auf den letzten Tag. Für drei Quadratmeter brauchst du etwa eine Dreiviertelstunde, und wenn doch Kleberreste bleiben, willst du Zeit haben, sie in Ruhe zu lösen. Wie das geht, steht im Beitrag Fliesenaufkleber entfernen.
Drei Dinge, die sich lohnen
- Fotografiere vorher. Der Zustand der Fliesen vor dem Bekleben ist deine wichtigste Absicherung. Ein Haarriss oder ein matter Fleck, der schon da war, lässt sich später sonst schwer belegen. Mach die Bilder mit Datum und aus einem Abstand, der die Umgebung zeigt.
- Lies deinen Mietvertrag. Manche Verträge enthalten Klauseln zu Veränderungen in Bad und Küche, die über das Gesetzliche hinausgehen. Nicht jede davon ist wirksam, aber es ist besser, sie zu kennen.
- Frag im Zweifel kurz nach. Eine E-Mail mit zwei Sätzen und einem Foto kostet dich fünf Minuten. Wenn dein Vermieter zustimmt, hast du die Frage vom Tisch — und die meisten stimmen zu, weil sie am Ende eine schönere Wohnung zurückbekommen.
Ein Formulierungsvorschlag, falls du fragen möchtest: »Sehr geehrte Frau X, ich möchte die Fliesen im Bad mit ablösbarer Dekorfolie bekleben. Die Folie wird nicht verklebt, sondern nur aufgelegt und lässt sich rückstandsfrei wieder entfernen; die Fliesen selbst werden nicht verändert. Beim Auszug entferne ich sie selbstverständlich wieder. Sind Sie damit einverstanden?«
Kaution, Schönheitsreparaturen und die übliche Sorge
Die häufigste Befürchtung lautet: «Das kostet mich am Ende die Kaution.» Sie ist in diesem Fall meist unbegründet, weil die Kaution nur für Schäden einbehalten werden darf, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen. Eine Fläche, die aussieht wie vorher, ist kein Schaden.
Anders liegt es, wenn beim Entfernen etwas passiert. Deshalb sind die beiden Punkte aus dem vorigen Abschnitt — ablösbarer Kleber und Fotos vorher — keine Übervorsicht, sondern die eigentliche Absicherung.
Klauseln zu Schönheitsreparaturen betreffen üblicherweise Anstrich und Tapete, nicht Fliesen. Sie ändern an der Sache also wenig.
Wenn du Eigentümer bist
Innerhalb der eigenen Wohnung entscheidest du frei. Die Gemeinschaftsordnung einer Eigentümergemeinschaft regelt das Gemeinschaftseigentum — Fassade, Treppenhaus, tragende Teile — nicht die Fliesen in deinem Bad. Eine Zustimmung brauchst du dort nicht.
WG, Untermiete, möbliertes Wohnen
Hier lohnt ein zweiter Blick. Wer untervermietet, gibt seine eigenen Pflichten weiter: Als Untermieter schuldest du dem Hauptmieter denselben Zustand, den dieser dem Vermieter schuldet. Sprich in dem Fall mit der Person, von der du mietest, nicht mit dem Eigentümer.
Bei möblierten Wohnungen auf Zeit ist der Maßstab strenger, weil die Wohnung häufiger übergeben wird und der Vermieter auf einen definierten Zustand angewiesen ist. Eine kurze Absprache ist hier fast immer der einfachere Weg.
Warum Folie für Mieter besonders passt
Es gibt ein Argument, das über das Rechtliche hinausgeht: Als Mieter investierst du in eine Wohnung, die dir nicht gehört. Alles, was du dauerhaft veränderst, bleibt am Ende dort.
Folie kostet für ein kleines Bad rund 100 bis 200 Euro und ist in einem Nachmittag angebracht. Wenn du in drei Jahren ausziehst, hast du drei Jahre lang ein Bad gehabt, das dir gefällt, und nimmst nichts als die Erinnerung mit. Das ist ein anderes Rechenmodell als bei einer Sanierung, die du zurücklassen musst.
Und wenn du zwischendurch die Meinung änderst, kostet dich das ebenfalls nur das Material.
Kurz gefasst
Ablösbare Fliesenfolie ist in der Regel Dekoration und keine bauliche Veränderung. Du brauchst normalerweise keine Erlaubnis, du musst sie beim Auszug wieder entfernen, und die beiden Dinge, die dich absichern, sind der richtige Kleber und ein paar Fotos vom Zustand vorher. Im Zweifel entscheidet dein Mietvertrag, und eine kurze Anfrage beim Vermieter kostet fünf Minuten.
Passende Motive fürs Bad findest du unter Fliesenaufkleber Bad, für die Küche unter Fliesenaufkleber für die Küche. Alle unsere Folien sind ablösbar verklebt.
Häufige Fragen
Brauche ich die Erlaubnis meines Vermieters?
Bei ablösbarer Folie in der Regel nicht, weil sie keine bauliche Veränderung ist. Im Zweifel entscheidet dein Mietvertrag, und eine kurze schriftliche Anfrage schafft Klarheit.
Muss ich die Aufkleber beim Auszug entfernen?
Ja, sofern der Vermieter sie nicht ausdrücklich behalten möchte. Bei Rückgabe schuldest du den vertragsgemäßen Zustand.
Kann mir das die Kaution kosten?
Nur, wenn beim Entfernen ein Schaden entsteht. Deshalb sind ablösbarer Kleber und Fotos vom Zustand vorher die beiden Punkte, die zählen.
Was gilt in einer WG oder Untermiete?
Sprich mit der Person, von der du mietest. Als Untermieter schuldest du dem Hauptmieter denselben Zustand, den dieser dem Eigentümer schuldet.
Und wenn ich Eigentümer bin?
Innerhalb der eigenen Wohnung entscheidest du frei. Die Gemeinschaftsordnung betrifft das Gemeinschaftseigentum, nicht deine Badfliesen.
Weiterlesen
Wie du die Folie später rückstandsfrei wieder entfernst, steht in Fliesenaufkleber entfernen – ohne Spuren auf der Fliese. Der Grundlagenvergleich aller Überklebe-Verfahren steht in Fliesen überkleben statt herausreißen. Passende Motive fürs Bad: Fliesenaufkleber für das Bad ansehen.